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Anerkennung als Zivildienststelle

EINLEITUNG

Sie wollen in Ihrer Einrichtung Zivildienstleistende beschäftigen? Bevor Sie Zivildienstleistende einstellen dürfen, müssen Sie Ihre Einrichtung als Zivildienststelle anerkennen lassen.

Als Zivildienststellen kommen Einrichtungen in Betracht, die Aufgaben im sozialen Bereich oder im Bereich des Umweltschutzes erfüllen.

ZUSTAENDIG

das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ)

VORAUSSETZUNG

Eine Einrichtung wird als Zivildienststelle anerkannt, wenn die Tätigkeit des Zivildienstleistenden

  • dem Allgemeinwohl dient,
  • einer unbegrenzten Anzahl von Bürgern nützt und
  • ganztägig erfolgt (Teilzeitbeschäftigung für Zivildienstleistende ist nicht vorgesehen).

Außerdem darf die Belastung des Zivildienstleistenden nicht zu einer offensichtlichen Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Dienstleistenden oder zu den Wehrdienstleistenden führen. In der Einrichtung muss genügend Personal vorhanden sein, sodass die ständige Beaufsichtigung und Betreuung der Dienstleistenden gewährleistet ist.

Zivildienststellen sind beispielsweise:

  • allgemeine Krankenhäuser, Kliniken, psychiatrische und andere Fachkrankenhäuser
  • Kurheime, Rehabilitationseinrichtungen, Tagesstätten oder andere Einrichtungen für Kranke, Menschen mit Behinderungen oder für Suchtkranke
  • Senioren- und Seniorenpflegeheime, Mobile Soziale Hilfsdienste (MSHD)
  • Einzelbetreuung von Menschen mit schwersten Behinderungen im Rahmen der "Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung"
  • Jugendeinrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten, Jugendzentren
  • Krankentransport und Rettungsdienst, Behindertenfahrdienste
  • Einrichtungen im Umweltschutz, Naturschutz und in der Landschaftspflege

Auf den Internetseiten des Bundesamtes für den Zivildienst finden Sie Informationen zu den Einsatzbereichen für Zivildienstleistende als auch Hinweise zu diesem Thema zum Download. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf ihren Internetseiten die Richtlinien zur Anerkennung von Zivildienststellen (ZDS) und ihren Zivildienstplätzen (ZDP) zum Download zur Verfügung.

ABLAUF

Antragsformulare und Unterlagen erhalten Sie bei den zuständigen Verwaltungsstellen.
Schicken Sie Ihren Anerkennungsantrag als Beschäftigungsstelle für den Zivildienst an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.

Kurzinformationen über die Beschäftigung von Zivildienstpflichtigen finden Sie auf den Seiten des BAZ.

Die für Ihre Einrichtung zuständige Verwaltungsstelle finden Sie, wenn Ihre Einrichtung

  • an einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen ist, in der Übersicht der Verwaltungsstellen,
  • keinem Verband der freien Wohlfahrtspflege angehört, bei der für Sie zuständigen Zivildienstgruppe.

Von der zuständigen Verwaltungsstelle wird geprüft, ob Ihr Antrag vollständig ist. Anschließend wird Ihr Antrag zur weiteren Bearbeitung an das Bundesamt für den Zivildienst geschickt.

Schicken Sie Ihren Antrag nicht direkt an das BAZ.

Nach Eingang Ihres Antrags beim BAZ erhält Ihre Einrichtung eine Zivildienststellennummer (ZDS.Nr.). Diese Nummer dient während des Anerkennungsverfahrens und auch nach der Anerkennung als Aktenzeichen.

Im Zuge des Anerkennungsverfahrens prüft das BAZ, ob Ihre Einrichtung die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung als Zivildienststelle beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrags.

Die Anerkennung von Einrichtungen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung als Zivildienststelle darf erst nach dem Vorliegen einer Stellungnahme durch die zuständige örtliche Jugendbehörde erfolgen. Nicht öffentlich-rechtliche Einrichtungen aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz oder Landschaftspflege erhalten ihre Anerkennung erst nach einer Anhörung des zuständigen Landesumweltministeriums.

Weitere Informationen zur Anerkennung als Zivildienststelle – Hinweise zum Verfahren finden Sie auf den Seiten des BAZ.

UNTERLAGEN

Anerkennungsantrag

FRIST

Das Anerkennungsverfahren kann mehrere Monate dauern.

KOSTEN

Das Verfahren zur Anerkennung als Zivildienststelle ist gebührenfrei.

RECHTSGRUNDLAGE